Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen im (B2B) (AGB)

1. Anwendungsbereich:

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Kundenbestellungen bei DUWT GmbH, gleichgültig ob und in welcher Form diese VLB dem Kunden zur Kenntnis gebracht worden sind.

Der Kunde erhält diese Verkaufs- und Lieferbedingungen mit dem Angebot und der Annahme der Bestellung. Weiter sind sie auf der Website von DUWT GmbH aufgeschaltet und damit für jeden Kunden einsehbar. Abweichende Vertragsregelungen gelten nur, wenn sie von DUWT GmbH unterzeichnet und damit ausdrücklich anerkannt sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, mit welchen wir uns nicht auf diese Weise einverstanden erklären, sind für uns nicht massgebend.

2. Vertragsabschluss (Bestellung):

Das Vertragsverhältnis mit unserem Kunden entsteht, indem wir nach Bestellungseingang die Annahme schriftlich erklären (jeweils als «Auftragsbestätigung» bezeichnet). Auslagen, Werbeprospekte und technische Unterlagen gelten nicht als Offerte.

Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferumfang und Ausführung:

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Stellt der Kunde Abweichungen gegenüber seiner Bestellung fest, hat er diese umgehend schriftlich zu melden. In diesem Falle kommt das Vertragsverhältnis erst mit Ausstellung der bereinigten Auftragsbestätigung zustande.

4. Technische Unterlagen:

Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind vom Besteller vertraulich zu behandeln. Sie bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden. Sie sind lediglich für die Wartung und Bedienung bestimmt. Allfällige Mass- und Gewichtsangaben sind unverbindlich, und wir behalten uns notwendig erscheinende Änderungen ausdrücklich vor.

5. Preise:

Verbindlich für beide Seiten sind die Preise auf unserer Auftragsbestätigung. Bei langfristigen Lieferungen behalten wir uns eine Anpassung gemäss Preisindex vor. Ein solcher Vorbehalt wird auf der Auftragsbestätigung angemerkt. Soweit das betreffende Leistungsverhältnis der Mehrwertsteuer unterliegt, verstehen ich die Preise zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

6. Auslieferung und Transport:

Wir liefern unsere Produkte ab Werk und unverpackt. Sobald das Produkt unseren Betrieb verlässt, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

Für Beschädigung oder Untergang des Fertigprodukts auf dem Transport haften wir nur, soweit wir den Transport selbst ausführen oder Dritte damit beauftragt haben. Für Beschädigungen auf dem Transportweg, für welche das Transportunternehmen nicht haftet, ist auch unsere Haftung ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache des Kunden. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden sofort bei. Erhalt der Lieferung an die Transportunternehmung zu richten.

7. Rechnung und Zahlung:

Nach Auslieferung der Bestellung wird dem Kunden die Rechnung gestellt. Bei der Bestellung von Waren wird die Rechnung (exklusive allfälliger Montage und Inbetriebnahme) bereits bei Versandbereitschaft der bestellten Produkte gestellt. Innert 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum wird die Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Für einigen Warengruppen kann eine Vorauszahlung fällig werden.

Bei Aufträgen, deren Wert € 20.000.– übersteigt, ist eine Anzahlung in der Höhe eines Drittels nach Zustellung der Auftragsbestätigung geschuldet. Ein weiteres Drittel des Auftragspreises ist bei Versandbereitschaft der bestellten Produkte zu leisten. Das letzte Drittel wird innert 14 Tagen nach Auslieferung, spätestens jedoch 20 Tage nach Versandbereitschaft, ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn eine Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht wird. In diesem Falle werden wir den Auftrag 14 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin in Rechnung stellen.

Es ist nicht zulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen und Ansprüchen zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit wir die Gegenforderungen ausdrücklich anerkannt haben.

8. Lagerung:

Verlangt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Lagerung der Ware in unserem Werk, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in der Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verrechnen. Die Rechnungsstellung und die Fälligkeit unserer Forderungen werden durch eine Lagerung nicht hinausgeschoben.

9. Eigentumsvorbehalt:

Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, jederzeit einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums  erforderlich sind, mitzuwirken.

10. Rücksendungen:

Waren können von uns nur nach vorheriger Vereinbarung in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zurückgenommen werden. Dies gilt nicht für Sonderanfertigungen, diese sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Die dabei entstandenen Aufwendungen und allfällige Reinigungsarbeiten werden dem Kunden verrechnet. Ohne vorgängige Vereinbarung ist die Rücksendung nicht zulässig und der Kunde hat in jedem Falle den vollständigen Bestellungswert zu zahlen.

11. Garantiefrist:

Wir garantieren für unsere Waren 12 Monate ab dem Datum der Rechnung. Sollte betreffenden Fall eine gemeinsame Abnahme unseres Produkts vertraglich geregelt sein und stattfinden, so läuft die Garantiefrist ab diesem Termin. Von dieser Frist abweichende Garantiezeiten bedürfen der Schriftform.

12. Rechte des Kunden während der Garantiefrist:

Während der Garantiezeit verpflichten wir uns auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin, alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unseren Werkstätten entstehen. Muss eine Reparatur aus irgendwelchen Gründen außerhalb unserer Werkstätten erfolgen, gehen alle  daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Weitere Rechte kann der Kunde aus mangelhaften Produkten nicht herleiten, insbesondere kein Recht auf Minderung oder Wandelung. Schadenersatz für Mangelfolgeschäden ist nur geschuldet, wenn der Kunde Absicht oder grobe Fahrlässigkeit auf unserer Seite nachweist.

13. Pflichten des Kunden im Garantiefall:

Der Kunde hat das Fertigprodukt bei Abnahme sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu rügen. Mängel, deren Bestand auch bei zumutbarer Sorgfalt erst später entdeckt werden kann, sind nach Entdeckung ebenfalls sofort und in Schriftform zu rügen. Desgleichen ist der Kunde gehalten, nach Entdeckung eines schadhaften Teils umgehend geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können.

14. Ablauf und Ausschluss der Garantie:

Mit Ablauf der Garantiefrist erlöschen sämtliche Garantierechte des Kunden und jegliche Sachgewährleistung unsererseits ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende Gesetzesbestimmungen. Bereits während der Garantiefrist erlischt die Garantie, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Soweit ein Garantiefall auf Material oder Arbeit eines Vorlieferanten zurückzuführen ist, erbringen wir Garantieleistungen nur insoweit, als auch der Vorlieferant uns gegenüber Gewähr leistet. Von der Garantie ausgeschlossen sind überdies Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Einsatzbedingung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Korrosionen, Erosionen, Kavitationen und dergleichen.

15. Geheimhaltung:

Die Korrespondenz mit unseren Kunden behandeln wir vertraulich. Auch der Kunde zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht gilt insbesondere in Bezug auf unsere Offerten, Auftragsbestätigungen und dergleichen, welche Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden dürfen. Der Kunde hat allfälligen Schaden zu ersetzen, welcher durch unerlaubte Weitergabe solcher Korrespondenz an Dritte entsteht.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Als Erfüllungsort gilt der Firmenstandort in Bleialf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Bleialf örtliche zuständige Gericht.

Das Vertragsverhältnis mit unseren Kunden untersteht dem Deutschen Recht. Die Anwendung internationaler Übereinkommen, namentlich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, ist ausgeschlossen.

Bleialf, 01.01.2025